100 Wohnungen an der Post? „Monumentales Bauprojekt“ am Tivoli, titelt der Patriot am 14.10.2017. Entsteht hier ein ganz neues und exklusives Wohnquartier mit etwa 100 bis 160 Wohnungen? Das Grundstück von ca. 4100 Quadratmetern in bester Innenstadtlage wurde demnach von der Post an einen Investor verkauft und zurückgemietet. Zwischenzeitlich wurde es wieder verkauft. Nun – 2021 – sucht die Post immer noch einen neuen Standort.
Der von einem neuen Münsteraner Investor vorgelegte Plan sieht einen Gebäudekomplex in Form eines Schiffes vor, das mit dem Bug zum Grünen Winkel weist, mit dem Heck zum Lippertor.
Die öffentliche Diskussion, die leicht anhand der Leserbriefe nachzuverfolgen ist, schwankt von „Monsterplan“ bis zur Riesenchance, von überzogener spekulativer Grundstücksausnutzung – unverträglich mit der umliegenden Bebauung – bis zum Leuchtturmprojekt, zur wohltuend modernen Planung , die eine Bereicherung für das Stadtbild darstelle. Von einer provinziellen Abwehrhaltung wird gesprochen und von einer Bauverwaltung, die sich mit der Grundidee eines Schiffes schwer tue.
Die Grafik links, wie die folgenden, zeigt grob die Größenordnung und die Struktur der geplanten Gebäude.
Meinen Leserbrief aus 2017 finden Sie hier.
Was war hier früher , vor der Post?
An dieser Stelle stand eine große Villa, das Haus Hilbck, später genannt die Villa Sterneborg , (Bild aus dem LWL-Medienzentrum für Westfalen, das Bildarchiv für Westfalen) . Sie wurde vor vielen Jahren abgerissen zugunsten der Folgenutzung Post. Erbaut wurde sie durch den Lippstädter Architekten Ostendorf, Carl Friedrich Emil Alwin, der auch als Architekturtheoretiker und Hochschullehrer bekannt ist. Hinweise dazu finden sich hier im Südwestdeutschen Archiv für Architektur und Ingenieurbau (Findbuch zum Bestand Friedrich Ostendorf (1871–1915).
So sieht es heute auf dem Gelände der Post aus: im vorderen Teil des Grundstückes recht uncharmant funktional bebaut und mit großen Flächen für die Logistik nach hinten ergänzt. Ein sehr großer Teil des Grundstückes ist zwar genutzt aber nicht bebaut. Insofern bleibt die Frage offen, mit welchem Recht hier die Investoren die Bebauung der gesamten Fläche einfordern.
Vor langen Jahren, als die Stadt sich noch einen Baudezernenten leistete, vertrat dieser als Architekt die Auffassung, dass im Hinblick auf die Qualitäten der Altstadt alle Flächen auf der sogenannten Insel zwischen dem Schifffahrtkanal und der Lippe nur dann bebaut werden sollten, wenn ihre Nutzung für die Stadt von außerordentlichen Bedeutung sein würde. Dies bedeutete also, dass hier die rein kommerziellen Ziele Privater zurückstehen sollten und ggfls. Rat und Stadtverwaltung den Rahmen für eine Entwicklung setzen sollten.
Die Herangehensweise des Investors und seiner Planer stellt diese gemeinwohlorientierte übergeordnete Zielsetzung offenkundig in Frage.
Aufgrund der urheberrechtlichen Problematik habe ich hier die durchgespielten verschiedenen Entwürfe aus den städtischen Ausschussvorlagen einmal grafisch nachskizziert.